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AGB & EKB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen und Leistungen der H. Marahrens Schilderwerk GmbH, H. Marahrens GmbH Schiffs- und Sicherheitsbeschilderung und der H. Marahrens Sicherheits-, Industrie- und Verkehrskennzeichnungen GmbH (alle im Folgenden: „Marahrens“) erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“). Diese AVB gelten auch bei Bestellungen über unseren Online-Shop. Diese AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch wenn wir der Geltung nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Derartige Absprachen sind schriftlich zu treffen oder zu bestätigen. Für den Abschluss und den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von unseren AVB abweichende Absprachen zu treffen.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind nur wirksam, wenn sie mindestens in Textform erfolgen (z. B. Brief, E-Mail, Telefax).
(4) Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn wir nicht nochmals auf die Geltung der AVB hinweisen.
(5) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne vom § 14 BGB.

 

Angebote/Bestellungen
(1) Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Wir akzeptieren keine Bestellungen von Verbrauchern.
(2) Produktpräsentationen in unserem Online-Shop und in Katalogen, Kostenvoranschläge, Preis- und Lieferinformationen und sonstige „Angebote“ stellen grundsätzlich keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind als Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Dies gilt auch für mündliche Angebote.
(3) Bestellungen des Bestellers sind verbindlich. Bestellungen/Aufträge sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form, per E-Mail oder unserem Online-Shop einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur in ganz dringenden Fällen entgegen. Wir können Bestellungen innerhalb einer Annahmefrist von zwei Wochen nach dem Zugang bei uns annehmen, sofern in der Bestellung keine abweichende Annahmefrist bestimmt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Bestellers bestätigen, mit der Vertragsdurchführung beginnen oder die Ware liefern.
(4) Ist unsere Erklärung ausnahmsweise als Angebot im Rechtssinn zu verstehen, sind wir bis zum Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers zum Widerruf unseres Angebots berechtigt (Ausschluss der Bindung gemäß § 145 Hs. 2 BGB). Dies gilt auch, wenn im Angebot eine Annahmefrist bestimmt ist. Eine Bindung an unser Angebot besteht nur, wenn im Angebot ausdrücklich auf den bindenden Charakter des Angebots unter Angabe einer Bindungsdauer hingewiesen wird. Unser Angebot erlischt, wenn es nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen wird. Ist keine Annahmefrist bestimmt, kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsdatum angenommen werden. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. Der Vertrag kommt im Falle der rechtzeitigen Annahme mit Zugang der Annahme des Bestellers bei uns zustande.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen, die dem Besteller zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ bezeichnet sind, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

 

Besondere Bestimmungen und Informationen für Bestellungen über unseren Online-Shop
(1) Auch über unseren Online-Shop liefern wir ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) Bei Bestellungen im Online-Shop umfasst der Bestellvorgang folgende Schritte: Nach Anmeldung mit seinen Registrierungsdaten kann der Besteller die Ware durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“, der zusätzlich mit dem Warenkorbsymbol versehen ist, unverbindlich in einen virtuellen Warenkorb einlegen. Den Inhalt des Warenkorbs kann sich der Besteller jederzeit über das Warenkorbsymbol anzeigen lassen und mittels der vorgesehenen Felder Produkte aus dem Warenkorb löschen oder die Menge ändern. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung in einer Bestellübersicht zusammengefasst. Hier können sämtliche Angaben geprüft und im Falle von Eingabefehlern über die vorgesehenen Bearbeitungsfelder korrigiert werden. Erst mit Anklicken des Feldes „jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrags ab. Nach einer Bestellung im Online-Shop erhält der Besteller eine automatisch generierte Zugangsbestätigung. Diese stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Bestellers schriftlich bestätigen oder den Besteller über den Versand der Ware informieren oder die Ware liefern. Wir speichern den Vertragstext. Der Besteller kann diese AVB im Rahmen des Bestellverlaufs einsehen, ausdrucken und speichern. Den Inhalt der Bestellung kann der Besteller unmittelbar nach Abgabe der Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken. Ferner werden wir dem Besteller den Inhalt der Bestellung und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AVB nach Abgabe der Bestellung in Textform zusenden. Eine spätere Einsichtnahme in bereits abgegebene Bestellungen ist nicht möglich. Vertragssprache ist Deutsch.

 

Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Alle genannten Preise sind in Euro angegeben. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Eine Zurücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht zur Rücknahme gesetzlich verpflichtet sind. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Mindestbestellwert beträgt netto EUR 25,00. Bei Unterschreiten wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe der Differenz zwischen aktuellem Nettowarenwert und Mindestbestellwert berechnet.
(2) Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu beeinflussenden erheblichen Kostenveränderungen nach Vertragsschluss, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen, Erhöhung von Frachtraten, Transportkosten, Steuern, Zöllen- oder sonstigen öffentlichen Abgaben, Währungsschwankungen, Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Zulieferungen, sind wir berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen anzupassen. Bei Preiserhöhungen von über 15 % des Nettopreises ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
(3) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich (ohne Abzug) ab Zugang zur Zahlung fällig. Abzüge wie Skonto sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Besteller vereinbart, unzulässig. Der Besteller gerät automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist oder, sofern keine Zahlungsfrist genannt ist, bei Rechnungen unter EUR 25,00 (inklusive Mehrwertsteuer) nicht innerhalb von 14 Tagen (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum, bei Rechnungen über EUR 50,00 (inklusive Mehrwertsteuer) nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt wird. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen erstellt werden. Für die Folgen von Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, einen Vertrag ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse abzuschließen. Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut, zu leisten.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verzug mit anderen Leistungsverpflichtungen oder durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei), dass begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers besteht oder unser Anspruch auf die Vergütung ansonsten durch mangelnde Leistungsfähigkeit oder -willigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. § 321 BGB findet (entsprechende) Anwendung. Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte) sind in diesem Fall hinfällig.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Gegenrechte des Bestellers im Fall von Mängeln der Ware insbesondere gemäß Ziffer VIII. Abs. 7 dieser AVB bleiben unberührt.
(7) Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Forderungen, die dem Besteller oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen gegen uns oder gegen ein mit uns verbundenes Unternehmen zustehen, mit Forderungen aufzurechnen, die uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen gegen den Besteller oder gegen ein mit ihm verbundenes Unternehmen zustehen.

 

Vertragsgegenstand/Copyright
(1) Die geschuldete Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus der Produktbeschreibung oder Spezifikation des jeweiligen Produkts. Angaben in Datenblättern sowie in Medien und Dokumenten wie auf unserer Internetseite oder Werbeprospekten, etwa dort enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maßangaben geben nur Annäherungswerte wieder.
(2) Wir übernehmen keine Beratungsleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich gegen gesonderte Vergütung vereinbart ist.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, Filme und Digitalisierung länger als zwölf Monate aufzubewahren.
(4) Es wird darauf hingewiesen, dass Behördenstempel laut Gesetz nur nach Vorlage des schriftlichen Originalauftrages der einkaufsberechtigten Dienststelle erstellt werden.
(5) Wir sind berechtigt, auf allen unseren Produkten ein Copyright in branchenüblicher Form anzubringen. Auf die hieraus resultierenden Rechtsfolgen des Urhebergesetzes (UrhG) wird verwiesen.

 

Lieferung
(1) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den geplanten Versandtag der Ware an. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop beträgt die Lieferzeit regelmäßig 5 Werktage. Auf abweichende Lieferzeiten weisen wir bei den jeweiligen Produktangeboten hin.
(2) Wünscht der Besteller die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins, muss dieser Termin schriftlich von uns als verbindlich bestätigt werden. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir bis zu diesem Termin die bestellte Ware an die zum Transport bestimmte Person übergeben haben. Die Einhaltung des fest vereinbarten Liefertermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen einschließlich Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.
(4) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit diese dem Besteller zumutbar sind.
(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch wenn wir für den Besteller den Transport der Ware übernehmen oder organisieren, geschieht der Transport auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt ohne besondere Vereinbarung nach unserem Ermessen. Spätestens mit der Übergabe der bestellten Ware an die zum Transport bestimmten Person geht die Gefahr auf den Besteller über. Sofern die Voraussetzungen des Abs. 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware bereits in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Schuldnerverzug geraten ist. Die Versandoptionen und Versandkosten bei Bestellungen über unseren Online-Shop werden dem Besteller im Bestellverlauf angezeigt.
(7) Unterstützen unsere Mitarbeiter oder sonstige für uns tätige Dritte den Besteller bei der Verladung und/oder Transportsicherung und/oder Entladung, so geschieht dies gefälligkeitshalber und auf Risiko des Bestellers. Die Personen werden als Erfüllungsgehilfen des Bestellers tätig. Wir übernehmen insoweit keinerlei Verantwortung. Der Besteller hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(8) Wir haften nicht für Nichtlieferungen oder Lieferverzögerungen, wenn diese auf höherer Gewalt oder einem sonstigen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruhen und von uns vernünftigerweise nicht erwarten werden konnte, den Hinderungsgrund in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden, beispielsweise aufgrund von kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Naturereignissen, Betriebs-, Transport- und Verkehrsstörungen, ausbleibenden Zulieferungen und Rohmaterialzufuhr, Streiks, rechtmäßigen Aus-sperrungen, behördlichen Verfügungen, Massenerkrankungen, Epidemien und Pandemien, Fabrikationsstörungen einschließlich Maschinenausfall sowie Arbeitskräftemangel. Wir werden den Besteller in derartigen Fällen über den Hinderungsgrund und seine Auswirkungen informieren. Sofern ein solches Ereignis uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich unsere Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Jede Partei ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die sich daraus ergebende Verzögerung den Zeitraum von drei Monaten überschreitet oder wenn ihr infolge der Verzögerung vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist mit der Folge, dass geleistete Anzahlungen rückerstattet werden. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
(9) Geraten wir in Leistungsverzug, hat uns der Besteller Gelegenheit zur Leistung binnen angemessener Frist zu geben. Die Nachfrist hat in der Regel mindestens drei Wochen zu betragen. Eine Schadensersatzhaftung im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit besteht nur nach Maßgabe von Ziffer IX.

 

Pflichten und Haftung des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche vertraglich geregelten, erforderlichen oder nach Treu und Glauben geschuldeten Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
(2) Der Besteller ist für die Eignung der Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck selbst verantwortlich.
(3) Der Besteller ist für die von ihm gelieferten Entwürfe verantwortlich. Er trägt insbesondere die volle Verantwortung dafür, dass die Entwürfe nicht bestehende Rechte Dritte, zum Beispiel Patentlizenz oder Urheberrechte, Warenzeichen, bei Gerichten versiegelt hinterlegte Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte berühren oder gegen solche verstoßen. Wir übernehmen insoweit keine Untersuchungspflicht. Im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechts hat uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen freizuhalten.
(4) Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, Korrekturabzüge zur Kontrolle und Auftragsfreigabe vorzulegen. Der Besteller ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Für freigegebene Entwürfe trägt allein der Besteller die Verantwortung.
(5) Es besteht für uns keine Verpflichtung, Filme und Digitalisierung länger als zwölf Monate aufzubewahren.
(6) Soweit in diesen AVB nichts Abweichendes bestimmt ist, haftet der Besteller gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Schuldet der Besteller Schadensersatz statt der Leistung, sind wir berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % der Leistung zu verlangen, soweit nicht der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.

 

Mängelhaftung
(1) Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die fach- und sachgemäßen Toleranzen bzw. die auf den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei der Eigenart der Fabrikation behalten wir uns Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % vor.
(2) Wir gewährleisten die Mangelfreiheit unserer Produkte im Zeitpunkt der Lieferung. Garantien im Rechtssinne geben wir grundsätzlich nicht ab. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet ist.
(3) Dem Besteller obliegt es bei allen von uns erbrachten Leistungen, auch bei Werkleistungen, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Untersuchung hat in jedem Fall vor dem Einbau/Anbringung, der Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware zu erfolgen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, schriftlich zu rügen. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkennbar sind, sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entgegennahme der Ware zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel) sind innerhalb von zwei Werktagen nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht gemäß den vorstehenden Vorschriften gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß genehmigt. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als Mängelrüge. Außendienstmitarbeiter, Transportpersonen oder sonstige Dritte sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben.
(4) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, die nach unserer Wahl in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erfolgt. Unser Recht, die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung ist in jedem Fall unverhältnismäßig, wenn die Kosten der Nacherfüllung mehr als 120 % des Kaufpreises betragen. Für Fremderzeugnisse und Fremdarbeiten beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegenüber der Fremdfirma zustehen. Für Mängel an Rohmaterialien und Zulieferungen haften wir nur, wenn diese bei Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt bei der Bearbeitung durch uns hätten erkannt werden müssen. Zu einer Qualitätskontrolle zugelieferter Teile sind wir nicht verpflichtet.
(5) Der Besteller kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Bestellers entgegenstehen, mindestens vier Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Besteller nicht zu. Für Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in Ziffer IX.
(6) Keine Gewährleistung besteht bei Nichtbeachtung von Lagerungs- oder Verwendungsvorschriften oder sonstigem unsachgemäßem Gebrauch, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf seinem Verhalten beruht. Die Beweislast für das Bestehen eines Mangels trifft in jedem Fall den Besteller.
(7) Wegen Mängeln darf der Besteller Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.
(8) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gilt Ziffer X.
(9) Die Regelungen über einen Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt.

 

Haftung von Marahrens
(1) Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Besteller wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist.
(2) Unsere Schadensersatzhaftung wird wie folgt beschränkt:
• Wir haften, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, grundsätzlich nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
• Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
• Sofern wir für fahrlässiges Verhalten haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
• Für Verspätungsschäden haften wir maximal in Höhe von 5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Leistung.
• Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

 

Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate, soweit nicht das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445a, 445b (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Für den Beginn der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in 12 Monaten. Dies gilt nicht für das Recht des Bestellers, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
(3) Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
(4) Unsere Ansprüche gegen den Besteller verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Rückgabe- bzw. Umtausch
(1) Wir weisen darauf hin, dass dem Besteller kein Anspruch auf Rückgabe richtig und mangelfrei gelieferter Ware zusteht.
(2) Unabhängig von der Mängelhaftung nach Ziffer VIII. gewähren wir ein freiwilliges Rückgabe- bzw. Umtauschrecht auf alle Standardartikel innerhalb von 15 Tagen ab Anlieferung. Dies gilt nur für Artikel, die in unbeschädigten und ungebrauchten Zustand und in der Originalverpackung bei uns eintreffen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Netto-Warenwertes sowie der angefallenen Porto- und Verpackungskosten. Die Kosten für den Rückversand der Ware trägt der Besteller. Sonder- und Einzelanfertigungen sind selbstverständlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt
(1) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller jeweils bestehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung, auch soweit sie im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses noch nicht bestanden haben (einschließlich Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis) unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze berechtigt.
(3) Eine eventuelle Umbildung oder Verarbeitung (im Folgenden zusammen „Verarbeitung“) unserer noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (im Folgenden „Vorbehaltsware“) durch den Besteller erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Im Falle einer Verarbeitung erwerben wir unmittelbar das Eigentum an der neu geschaffenen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilsmäßig (nach dem Verhältnis des Werts der Ausgangsstoffe) Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Produkte gelten, soweit sie in unserem Eigentum stehen, die Regelungen für Vorbehaltsware entsprechend. Der Besteller ist nicht mehr zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware (im Folgenden „Verarbeitungsermächtigung“) berechtigt, wenn er in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, sorgfältig für uns zu verwahren und angemessen gegen die üblichen Risiken (z. B. Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) zum Neuwert zu versichern und auf Verlangen den Abschluss und Bestand der Versicherung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern. Wir können jederzeit verlangen, dass der Besteller ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an seinem jeweiligen Lagerort aufnimmt und die Ware als in unserem Eigentum stehend kenntlich macht. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, aber nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges und unter der Bedingung der wirksamen Abtretung der sich daraus ergebenden Forderungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen an uns. Zu sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware, etwa zu Sicherheitsübereignungen oder Verpfändungen, ist der Besteller nicht berechtigt. Alle Ermächtigungen zu Verfügungen über Vorbehaltsware erlöschen automatisch, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist. Der Besteller ist bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit verpflichtet, die Ware nur gegen ausreichende Sicherheiten (z. B. Vereinbarung eines eigenen Eigentumsvorbehalts etc.) zu veräußern.
(6) Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt an uns sicherungshalber ab, und zwar in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung zustehen, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 %. Der Begriff „Weiterveräußerung“ ist weit zu verstehen und umfasst insbesondere auch die Lieferung der Vorbehaltsware von dem Besteller an Dritten im Rahmen von Werkverträgen. Der Begriff „Forderungen“ umfasst sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer oder Dritte bezüglich der Vorbehaltsware, insbesondere auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Ansprüche gegen Versicherer sowie gegen Finanzinstitute.
(7) Verbindet der Besteller Vorbehaltsware mit fremden beweglichen Sachen, einem Schiff oder einem Grundstück in der Weise, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware erlischt, so tritt der Besteller seine sämtliche Forderungen, die ihm im Zusammenhang mit der Verbindung gegen Dritte zustehen (zum Beispiel aus Vertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung), sicherungshalber an uns ab, und zwar in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs zustehen, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 % in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 % in Höhe des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware ab. Ist der Besteller Eigentümer oder Vermieter des Grundstücks oder Schiffs so tritt er etwaige Mietansprüche an uns ab.
(8) Der Besteller ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die uns zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diese von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind ermächtigt, die Abtretung auch in seinem Namen den Abnehmern mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Besteller im Zahlungsverzug ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.
(9) Ungeachtet eines etwaigen automatischen Erlöschens, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungs- und/oder Verarbeitungsermächtigung und/oder die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Besteller seine Pflichten uns gegenüber verletzt, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, oder gegen seine Pflichten als Vorbehaltskäufer verstößt oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet sind. Im Falle des Erlöschens der Einziehungsermächtigung hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die Forderung an uns zu übermitteln und uns ggf. bei der Beitreibung zu unterstützen.
(10) Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind wahlweise, sofern die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, auch berechtigt, die Ware lediglich herauszuverlangen. Ein solches bloßes Herausgabeverlangen stellt keine Rücktrittserklärung dar. Der Rücktritt bleibt aber vorbehalten. Gleiches gilt, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Besteller schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
(11) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Besteller haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
(12) Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten, wenn der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

 

Hinweise/Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Wir weisen darauf hin, dass Daten der Besteller, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die beim Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse kann (gemäß § 7 Abs. 3 UWG) für Direktwerbung für eigene Produkte, die den erworbenen Produkten ähnlich sind, genutzt werden. Der Besteller kann der Verwendung jederzeit widersprechen. Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz gerichtlich zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Nutzung von Kundendaten durch Partnerunternehmen
(1) Marahrens arbeitet zur Vertragserfüllung, Logistik, Zahlungsabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Optimierung von Service- und Marketingprozessen mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen zusammen (z. B. IT-/Hosting-Dienstleister, Versand- und Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleister, Marketing- und Analyseanbieter). Soweit diese Partnerunternehmen in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, besteht jeweils ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; die Partner sind zur Vertraulichkeit und Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet.
(2) Eine Weitergabe von Kundendaten zu eigenen Zwecken der Partnerunternehmen (z. B. zu deren Direktwerbung) erfolgt nicht, es sei denn, der Besteller hat zuvor ausdrücklich eingewilligt oder es besteht eine sonstige gesetzliche Grundlage. Eine darüber hinausgehende Veräußerung oder Weitergabe von Kundendaten an Dritte findet nicht statt.
(3) Übermittlungen in Staaten außerhalb der EU/des EWR erfolgen – soweit erforderlich – ausschließlich unter Einhaltung der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln oder eines Angemessenheitsbeschlusses).
(4) Der Besteller kann der Verwendung seiner Daten zu werblichen Zwecken durch Marahrens oder – soweit eine Einwilligung erteilt wurde – durch Partnerunternehmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen. Der Widerspruch/Widerruf ist zu richten an die in der Datenschutzerklärung bzw. im Impressum angegebene Kontaktadresse. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
(5) Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Kategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Betroffenenrechte) ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Marahrens.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hier können Sie unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen als PDF herunterladen.

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