Taktile Beschilderung
Barrierefreie Beschilderung und Leitsysteme mit Braille und erhabener Schrift zur Inklusion
Inklusion und Barrierefreiheit durch Beschilderung
In Deutschland regeln unter anderem die Musterbauordnung und das Behindertengleichstellungsgesetz die Beschilderung im Innen- und Außenbereich von Gebäuden. Bei der Einhaltung unterstützen wir Sie mit unserem Know-how bereits in der Planungsphase. Zusammen mit Ihnen erstellen wir ein Anforderungsprofil als Basis für eine taktile Beschilderung mit Gebäudeplänen und Schildern mit Braille und erhabener Profilschrift.
DIN 18040 – Barrierefreies Bauen
In den Normen DIN 18040- 1, „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und DIN 18040-2, „Barrierefreies Bauen – Wohnungen“ ist in Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, dass bauliche Anlagen so zu gestalten sind, dass sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst insbesondere die baulichen und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche
Zur Erreichung der Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen werden taktile Leit- und Orientierungssysteme grundsätzlich mit zwei Schrifttypen versehen, die unsere Produktportfolio umfasst:
Brailleschrift
Die Brailleschrift wurde 1825 vom Franzosen Louis Braille als sogenannte Punktschrift entwickelt, bei der sechs Punkte (drei in der Höhe und zwei in der Breite) das Raster für die Punkte-Kombinationen, mit denen die Buchstaben dargestellt werden, bilden. In Summe ergeben sich aus diesen sechs Punkten 64 Kombinationsmöglichkeiten, bei denen ein Leerzeichen inbegriffen ist.
Der überwiegende Teil der Menschen, die die Brailleschrift lesen können, sind bereits seit ihrer Geburt oder in sehr jungen Jahren erblindet, sodass sie die Schriftart frühzeitig lernen mussten. Die DIN 32986, Ausgabe 2019 regelt die Normung der Brailleschrift. Weitere ausführliche Informationen sind in der „Marburger Systematik der Blindenschrift“ verfügbar, die von der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg veröffentlicht wird.
Erhabene Profilschrift
Die erhabene Profilschrift ist eine serifenlose Profilschrift. Ihr Profilquerschnitt ist eine Prismenform mit leicht gerundeter Oberkante.
Der Vorteil ist, dass alle Nutzer über diese Schrift abgedeckt werden. Blinde können die Schrift ertasten, Sehbehinderte lesen oder ertasten und sehende Menschen können die Schrift lesen. Insofern eignet sich die erhabene Profilschrift insbesondere für öffentliche Gebäude und Einrichtungen. Die Normung erfolgt ebenfalls in der DIN 32986, Ausgabe 2019.
Vielfach wird eine Kombination von Brailleschrift und erhabener Profilschrift verwendet, sodass wirklich alle Nutzer abgedeckt und bauliche Anlagen barrierefrei gestaltet werden.
Internationale Standards
Neben den deutschen Normen verfügen wir ebenfalls über ein breites Wissen zu internationalen Standards, die im Zusammenhang mit barrierefreier Beschilderung eingesetzt werden.
Gerne beliefern wir Sie daher auch mit Beschilderung, die dem Americans With Disabilities Act (ADA) entspricht. Über unsere Tochtergesellschaft in den USA bilden wir auch in diesem Bereich ein breites Portfolio ab.
Weitere Informationen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und Varianten unserer Produkte stehen in unseren Katalogen für Sie zum Download bereit. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns!